Versichertenkarte

Wir bitten Sie, zu Beginn eines Quartals Ihre Versichertenkarte mitzubringen, um ohne Verzögerung die Behandlung beginnen zu können. Auch Rezepte oder Überweisungen können ohne die Versichertenkarte nicht ausgestellt werden. Seit dem 01.01.2019 ist nur eine neue Versichertenkarte mit Foto des Versicherten gültig.

Sollten sie keine Versichertenkarte haben oder diese nicht vorzeigen wollen oder können, so kann jede Leistung auch privat nach GOÄ berechnet werden.